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Verbraucherschützer Müller mahnt zu Eile bei Musterklagen

Archivmeldung vom 08.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gisbert Heim (Stuttgart) / pixelio.de
Bild: Gisbert Heim (Stuttgart) / pixelio.de

Bevor sich das Kabinett am Mittwoch mit der Einführung von Musterfeststellungsklagen befasst, hat Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller, auf ein rasches Gesetzgebungsverfahren gedrängt. "Das Zeitfenster, die Musterfeststellungsklage auch für geschädigte VW-Kunden rechtzeitig einzuführen, ist denkbar knapp", sagte der Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Umso wichtiger ist es, dass Union und SPD ihre Zusage einhalten und auch im parlamentarischen Prozess durchhalten", sagte Müller. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. November in Kraft tritt. Zum 31. Dezember enden Verjährungsfristen für Ansprüche geschädigter Diesel-Kunden gegen Volkswagen. Befürchtungen im Hinblick auf eine Klageindustrie seien und blieben unbegründet und dürften die große Koalition nicht vom Weg abbringen, so der Verbandschef. "Letztlich sollte es im Interesse aller Parteien sein, dass Verbraucher leichter zu dem Recht kommen, das ihnen zusteht", sagte Müller.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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