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Verfassungsrechtler kritisiert Schäuble

Archivmeldung vom 13.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Verschärfung von Sicherheitsgesetzen stoßen auf heftigen Widerspruch. Der Verfassungsrechtler Hans-Peter Schneider hält sie für "unzulässig".

"Ich halte das gesamte Vorhaben für äußerst problematisch", sagte der Jurist aus Hannover im Gespräch mit der WR (Samstagausgabe). "Das wird vor den strengen Augen des Verfassungsgerichts keinen Bestand haben."

Der Bundesinnenminister will digitalisierte Passfotos und Fingerabdrücke bei den Meldeämtern speichern und der Polizei einen direkten Zugriff ermöglichen. Schneider erinnert an das Volkszählungsurteil von 1983, in dem Karlsruhe unter anderem eine Weitergabe der Daten von der Statistikbehörde an die Meldeämter untersagt habe. Gleiches werde für die jetzigen Pläne gelten, die er für "verfassungswidrig" halte. Das Grundgesetz sei nicht beliebig zu ändern. Schneider: "Es gibt Grundrechte, die dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden." Der frühere NRW-Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) kündigte Verfassungsbeschwerde an, sollte es zur so genannten Vorratsdatenspeicherung kommen. "Wenn der Staat dazu übergeht, jeden Bürger wie einen möglichen Straftäter zu behandeln, dann wird sich der Bürger fragen, ob er diesem Staat noch vertrauen kann."

Quelle: Pressemitteilung Westfälische Rundschau

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