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Rechtsprofessor Rolf Gröschner: Briefwahl darf nicht zur Regel werden

Archivmeldung vom 26.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gabi Eder / pixelio.de
Bild: Gabi Eder / pixelio.de

Rolf Gröschner, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Jena, äußert in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Briefwahl, wenn die Stimmabgabe per Brief zum Regelfall wird. Im Grundsatz habe der Wahlakt im öffentlichen Wahllokal stattzufinden und die Stimmabgabe dort in der Wahlkabine unter öffentlicher Kontrolle einer unbeobachteten Kennzeichnung des Stimmzettels. Das schlichte Wort "wählen gehen" bezeichne genau, worauf es ankommt: Den Bereich des Privaten zu verlassen und den öffentlichen Raum zu betreten.

Gröschner erinnert in der F.A.Z. daran, dass die Möglichkeit der Briefwahl ohne Angabe von Gründen erst 2008 geschaffen wurde. Vorher hatte es in vierzehn Parlamentswahlen auf Bundesebene (zwischen 1957 und 2005) nur die Möglichkeit eines auf Hinderungsgründe gestützten Briefwahlantrags gegeben.

Gröschner ist der Ansicht, der politischen Kultur in Deutschland wäre am meisten durch möglichst viele Bürger geholfen, die zum öffentlichen Akt der Urnenwahl bereit sind. Ohne diese Bereitschaft sei die schleichende Privatisierung des Wahlaktes nicht zu vermeiden. Nur bei einer vergleichbar hohen Urnenwahlquote wie 2005 kann nach Meinung Gröschners die unbegründete Briefwahl 2013 ihre Bewährungsprobe bestehen. Andernfalls sei das Wahlrecht nachzubessern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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