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Innen- und Justizministerium empfehlen: Unterhaltsrecht sollte überarbeitet werden

Archivmeldung vom 18.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die geplante Reform des Unterhaltsrechts muss voraussichtlich noch auf der Zielgeraden geändert werden. Nach Informationen der "Rheinischen Post" (Montagausgabe) geht dies aus gutachterlichen Stellungnahmen sowohl des Bundesjustiz- als auch des Bundesinnenministeriums hervor.

Sie empfehlen, beim Betreuungsunterhalt auf jegliche Vorrangstellung von geschiedenen
gegenüber nichtverheirateten Elternteilen zu verzichten. Der Gesetzentwurf von Union und SPD sah vor, dass bei der Reihenfolge der Befriedigung von Unterhaltsansprüchen geschiedene vor ledigen
Partnern berücksichtigt werden sollten, wenn beide Kinder betreuen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass bei der Dauer der Ansprüche (Erwerbsobliegenheit) eine Ungleichbehandlung mit Blick auf die Kinder verfassungswidrig sei. Die Gutachten der Ministerien kommen übereinstimmend zu der Auffassung, dass sich aus der Philosophie des Beschlusses die Forderung nach einer vollständigen Gleichbehandlung, auch bei der Frage der Rangfolge, herleiten lässt.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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