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Gauweiler: Lammert soll Bundestag über Grenzöffnung abstimmen lassen

Archivmeldung vom 16.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Gauweiler (2012)
Peter Gauweiler (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) aufgefordert, den Bundestag nachträglich über die Anfang September von Bundeskanzlerin Angela Merkel verfügte Grenzöffnung abstimmen zu lassen.

In einem der "Welt" vorliegenden Offenen Brief an Lammert begründet Gauweiler seinen Appell damit, dass in einer parlamentarischen Demokratie auch für eine derart wesentliche Notstands-Entscheidung nicht die Regierung zuständig sei, sondern das Parlament. "Deshalb schreibe ich Ihnen, dem personifizierten Sachwalter der Rechte und Pflichten unserer Volksvertretung. Bitte greifen Sie ein", so Gauweiler an den Bundestagspräsidenten.

Merkel hatte Anfang September in Ungarn fest sitzenden Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland gewährt. Der Rechtsanwalt und frühere CSU-Vize argumentiert: "Das Recht setzen doch nicht einzelne Amtsträger und in ihrer Folge die Verwaltung, verkehren Gesetze ins Gegenteil oder heben sie ganz auf, sondern einzig und allein die Volksvertretung, deren Mitglieder durch allgemeine und freie Wahlen bestimmt sind." Das Wahlrecht werde durch diese Nichtwahrnehmung klassischer Parlamentsaufgaben genauso ausgehöhlt wie durch die unerlaubte Weitergabe von Kompetenzen an andere Akteure, warnt der Rechtsanwalt. "Das hat uns in Sachen EU und Euro in den letzten Jahren mehrmals zum Bundesverfassungsgericht geführt."

Sichtbarer Ausdruck dieses "Wesentlichkeitsgrundsatzes" sei auch der Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen im Ausland. Gauweiler erinnert in dem Schreiben daran, dass das Bundesverfassungsgericht dies - auf eine Klage der Grünen - selbst vor kurzer Zeit für einen nur wenige Stunden dauernden Rettungseinsatz der Bundeswehr in Libyen in Erinnerung gerufen habe. Daraus schlussfolgert der CSU-Mann: "Ist eine vorherige Genehmigung des Parlaments nicht möglich und hält der zur Bekämpfung einer Notlage verfügte Einsatz an, muss die Bewilligung durch das Parlament nachträglich geschehen. Die faktische Aussetzung des deutschen Einreiserechts und der von der Regierungschefin verfügte Nichtvollzug gesetzlicher Aufgaben der Bundespolizei währt nun seit über acht Wochen", betonte Gauweiler. Wenn das deutsche Parlament sich bei derart schicksalshaften Fragen wegducke, bei denen es um das entscheidende Ja oder Nein gehe, "ruiniert das die parlamentarische Demokratie".

Lammert und er wüssten, so der ehemalige Abgeordnete, dass hinter der politischen Entscheidung vom September, das gesetzliche Grenzregime aufzuheben, letztlich das anständige Gefühl eines starken Landes sichtbar werden sollte, schnell und unschikanös zu helfen - "ohne juristischen Formelkram". Aber auch das zu entscheiden wäre laut Gauweiler Sache der Volksvertretung gewesen - "und wenn das gegen alle berechtigten Einwände fortgesetzt werden soll, müssen die Parlamentarier mit ihrer Stimmkarte dazu stehen. Gerade jetzt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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