Maskenpflicht soll laut MPK-Beschlussvorlage bestehen bleiben
Archivmeldung vom 10.08.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIn Deutschland soll es nach Plänen aus dem Kanzleramt weiterhin keine Impfpflicht geben, der Druck auf Ungeimpfte aber durch eine Ausweitung der Testpflicht und durch kostenpflichtige Tests erhöht werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Konferenz der Länder-Regierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Dienstagausgaben berichten.
Danach soll bei Veranstaltungen, Festen, der Innengastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Hotels, bei Gottesdiensten, in Krankenhäusern oder Pflegeheimen der Zugang generell nur noch geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt sein. In der Vorlage wird von der "3G-Regel" gesprochen.
Diese Regelung soll noch im August in Kraft treten, das genaue Datum ist noch offen gelassen. Ungeimpfte müssen laut Vorlage einen negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden vorlegen. Die Regelung kann nach der Beschlussvorlage von den Ländern ausgesetzt werden, wenn die Infektionszahlen niedrig sind. Wörtlich heißt es: "Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt werden, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter X Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist." Die Notwendigkeit der 3G-Regel solle "mindestens alle vier Wochen" überprüft werden. Die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ins Gespräch gebrachte "2G-Regel", wonach ab einer bestimmten Inzidenz Ungeimpfte auch mit einem Test keinen Zugang erhalten, ist in der Beschlussvorlage nicht enthalten. Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr soll für alle bestehen bleiben.
Sie "bleibt wichtig und daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich", heißt es in der Beschlussvorlage. Neben der Inzidenz soll künftig auch die Impfquote, sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe bei der Beurteilung des Pandemiegeschehens eine Rolle spielen. Bund und Länder würden diese Indikatoren "genau beobachten und sich auf weitere Maßnahmen verständigen, falls die Anstrengungen beim Impfen und Testen nicht ausreichen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren". Laut Beschlussvorlage wird außerdem der Bundestag gebeten, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu verlängern. "Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die von den jeweils zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind, um der Situation zu begegnen", heißt es in der Vorlage.
Quelle: dts Nachrichtenagentur