Städtetag will Ausgleich für Mehrkosten durch neues Pflegegesetz
Archivmeldung vom 08.11.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Städtetag fordert einen Ausgleich für Millionen-Mehrkosten durch das neue Gesetz zur Entlastung der Angehörigen Pflegebedürftiger, das der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen hat.
"Das Ziel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes ist richtig und wichtig, weil es Kinder in der Pflege ihrer Eltern entlastet und Eltern bei der Pflege von Kindern", sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".
Allerdings würden sich durch die "neuen Einkommensgrenzen für Angehörige von 100.000 Euro Jahreseinkommen" viel weniger Angehörige an den Pflegekosten beteiligen, so der Städtetags-Hauptgeschäftsführer weiter. Das Gesetz sieht vor, dass sich Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegeheim-Kosten für ihre Eltern beteiligen müssen. Entlastet werden sollen auch die Eltern volljähriger Kinder mit Behinderung. Dedy sagte, es sei mit Mehrbelastungen für die Städte als Träger der Sozialhilfe von jährlich etwa 500 Millionen Euro zu rechnen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sehe dafür bisher keinerlei Kostenausgleich vor.
"Deshalb ist es gut, dass die Koalitionsfraktionen zusätzlich fordern, dass der Bund die Kostenentwicklung für die Kommunen bis 2025 evaluieren muss", so der Städtetags-Hauptgeschäftsführer weiter. Außerdem müssten nachgewiesene Mehrbelastungen den Kommunen "vollständig ausgeglichen werden". Die Städte erwarten, dass stationäre und ambulante Pflegeleistungen künftig mehr nachgefragt werden, weil sich Angehörige seltener an den Kosten beteiligen müssen. Außerdem werde die Zahl pflegebedürftiger Menschen in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung stark ansteigen, sagte Dedy den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".
Quelle: dts Nachrichtenagentur