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Maas zieht Konsequenzen nach Entlassung von Generalbundesanwalt

Archivmeldung vom 06.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat Konsequenzen aus der Affäre um die Landesverrats-Ermittlungen des früheren Generalbundesanwalts Harald Range gezogen: "Was die Frage von Weisungen anbelangt, hat Bundesjustizminister Maas vor kurzem für mehr Klarheit gesorgt: Weisungen dürfen in seinem Geschäftsbereich künftig nur noch schriftlich erteilt werden", sagte Ranges Nachfolger, der amtierende Generalbundesanwalt Peter Frank im Gespräch mit der "Welt am Sonntag".

Range hatte Maas vorgeworfen, sich mit mündlichen Weisungen in die Ermittlungen gegen die Blogger des Internetportals "netzpolitik.org" eingemischt zu haben und von einem "unerträglichen Eingriff" in die Unabhängigkeit der Justiz gesprochen. Daraufhin war er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.

Frank sagte nun, er stelle das Weisungsrecht des Ministers nicht in Frage: "Dass eine Staatsanwaltschaft weisungsabhängig ist, hat seinen Ursprung im Demokratieprinzip: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus." Das Bewusstsein, dass der Minister ihn jederzeit entlassen könne, schwebe nicht wie ein Damoklesschwert über ihm: "Wenn es über mir schwebte, könnte ich diese Behörde nicht führen. Ich treffe meine Entscheidungen nach Recht und Gesetz."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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