Polizeigewerkschaft: Datenschutzbeauftragter soll Privatsphäre gegenüber BKA schützen
Archivmeldung vom 21.04.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAls Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu BKA-Befugnissen hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gefordert, den Schutz der Privatsphäre überwachter Personen in die Hand des Bundesdatenschutzbeauftragten zu legen. "Ich bin dafür, dass dies der Bundesdatenschutzbeauftragte übernimmt", sagte Wendt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".
"Eine solche Überprüfung muss innerhalb von Stunden möglich sein. Dafür wird man auch Geld in die Hand nehmen müssen", sagte Wendt. Dieser Bereich müsse mit ausreichend Personal und einem Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst ausgestattet sein. "Zwei Wochen können die Ermittler nicht auf Freigaben warten."
Das Verfassungsgericht hat vorgegeben, dass künftig durch das BKA aufgezeichnete Gespräche oder Bilder von einer unabhängigen Stelle gesichtet werden müssen. Private oder intime Daten müssen gelöscht werden, bevor die Ermittler ihre Aufzeichnungen auswerten.
Quelle: Rheinische Post (ots)