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Staatsrechtler sieht Fahrverbote noch nicht abgewendet

Archivmeldung vom 04.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Shotfactory / pixelio.de
Bild: Shotfactory / pixelio.de

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart bezweifelt, dass die auf dem Dieselgipfel angekündigten Maßnahmen ausreichen, um Fahrverbote in Städten zu verhindern. "Es müsste ein Mindestmaß an Verbindlichkeit gegeben sein", sagte Degenhart dem "Handelsblatt".

Tatsächlich handle es sich bei den Vereinbarungen aber nicht etwa um einen verwaltungsrechtlichen Vertrag, sondern um "unverbindliche" Absprachen. "Von einem Gentlemen’s Agreement zu sprechen, fällt mir bei diesem Teilnehmerkreis schwer", so Degenhart. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen dürften daher die Ergebnisse des Gipfels "nicht ausreichen, um Fahrverbote abzuwenden".

Laut Degenhart müsste etwa das kürzlich ergangene Diesel-Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auch vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben und das geltende Recht eine "hinreichende Grundlage" für die diskutierten Diesel-Fahrverbote bieten, was jedoch umstritten sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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