Niedersachsen: Mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche für Werkvertragsarbeiter
Archivmeldung vom 18.07.2020
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Freigeschaltet durch André OttFür die Unterbringung der Tausenden Werkvertragsarbeiter in Niedersachsen sollen künftig höhere Standards gelten. So sollen jedem Arbeiter künftig unter anderem mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf einen Änderungsantrag von SPD und CDU zur geplanten Reform des Wohnraumschutzgesetzes.
Das soll künftig auch für die Unterkünfte von Werkvertragsarbeitern beispielsweise in der Fleischindustrie gelten. Die Parteien begründen das mit den Erkenntnissen aus der Corona-Pandemie. Es sei klar geworden, dass "vielerorts keine akzeptablen Verhältnisse" bei der Unterbringung der ausländischen Arbeiter herrschten. Neben dem Wohnraum müssen dann auch adäquate Sanitäranlagen vorhanden sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Kontrollmöglichkeiten der Behörden sollen verbessert werden.
Bis das neue Gesetz greift, könnte es allerdings noch einige Monate dauern. Grünen-Politiker Christian Meyer lobte zwar die Reformbestrebungen. Er forderte die Regierung in Hannover aber dazu auf, schneller zu handeln. Der Vize-Fraktionschef sagte der "NOZ": "Wir erwarten von Bauminister Olaf Lies, dass er die Mindeststandards für Werkvertragsunterkünfte sofort in einem Erlass verbindlich macht."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)