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Regierung will Strafbarkeit ändern für gefälschte Corona-Impfpässe

Archivmeldung vom 06.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Digitaler Impfpass (Symbolbild)
Digitaler Impfpass (Symbolbild)

Bild: © CC0 / wir_sind_klein / Pixabay

Da die Richter und Staatsanwälte die Vorlage von gefälschten Impfnachweisen unterschiedlich eingeschätzt haben, stellt die Regierung eine Neuregelung der Strafbarkeit in Aussicht. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Nach einer umfangreichen Prüfung der Rechtslage sei man zwar weiterhin der Ansicht, dass keine Strafbarkeitslücke bestehe, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Freitag in Berlin. Um bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und den Gerichten eine klare Entscheidungsgrundlage zu geben, werde das Ministerium dennoch „zeitnah einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches vorlegen, der die Rechtslage klarstellt“.

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, „dass jedem klar sein muss, dass das keine Lappalie ist, einen Impfausweis zu fälschen“. Denn wer dies tue, spiegle anderen Menschen einen Gesundheitsschutz vor, den er nicht habe, und gefährde sie damit. Das sei sehr ernst zu nehmen.

Die Unionsfraktion hatte für Menschen, die gefälschte Impfnachweise herstellen, verkaufen oder zur Umgehung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie benutzen, empfindliche Strafen gefordert. Sie kündigte an, einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen“ im Bundestag einzubringen. Damit wolle man eine Lücke im Gesetz schließen, um die sich Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu wenig gekümmert habe.

Die Justizministerkonferenz hatte Lambrecht im Juni gebeten, einen möglichen Reformbedarf zu prüfen und einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober wurde das Thema erneut aufgerufen. Die Länderchefs betonten, dass eine Rechtslage notwendig sei, „mit der alle Fälle der Fälschungen von Gesundheitszeugnissen angemessen sanktioniert werden können“.

Das Landgericht Osnabrück hatte im Oktober festgestellt, dass das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats nach der derzeitigen Rechtslage kein strafbares Handeln darstelle. Es sei von einer „Strafbarkeitslücke“ auszugehen. Dagegen hieß es am Donnerstag von der Generalstaatsanwaltschaft Celle: „Es besteht kein Anlass zur Annahme einer Strafbarkeitslücke. Eine solche widerspräche ganz offensichtlich dem Willen des Gesetzgebers.“ "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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