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Verfassungsrechtliche Debatte über SPD-Mitgliederentscheid reißt nicht ab

Archivmeldung vom 03.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Die verfassungsrechtliche Debatte über den SPD-Mitgliederentscheid reißt nicht ab. Hintergrund ist, dass bei der Abstimmung auch SPD-Mitglieder, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder - im Fall der Jusos - das Wahlalter erreicht haben, stimmberechtigt sind.

"Mit der Mitgliederbefragung wird die Entscheidung des Wählers ihrer legitimierenden Funktion entkleidet - die der Parteimitglieder tritt an ihre Stelle", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart "Handelsblatt-Online". "Diese Art von scheinbarer Legitimation durch die Mitgliederbefragung ist es, die das unabhängige Mandat des Abgeordneten gefährdet und die die Wahlentscheidung faktisch entwertet." Die Legitimationsbasis hierfür sei "umso fragwürdiger, als die Teilnahme an der Mitgliederbefragung offenbar nicht einmal die aktive Wahlberechtigung voraussetzt", kritisierte Degenhart.

Der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis hält es zwar für unproblematisch, dass auch Parteibuchbesitzer abstimmen dürfen, die nicht wahlberechtigt sind. "Wer damit ein Problem hat, kann ja in die Partei eintreten", sagte Battis "Handelsblatt-Online". Er sieht jedoch den Mitgliederentscheid generell kritisch. "Der SPD-Mitgliederentscheid ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, weil das Parlament kaltgestellt und faktisch entmachtet wird", sagte er. "Es ist ein Sieg der Parteienstaatlichkeit über die parlamentarische Demokratie."

Allerdings, fügte Battis hinzu, sei rechtlich "glasklar", dass das SPD-Votum genauso unverbindlich sei wie Koalitionsvereinbarungen. Abgeordnete müssten sich nicht daran halten. Dennoch gibt der Jurist zu bedenken, dass es trotz der rechtlichen Unverbindlichkeit unbestritten sei, dass durch solche Abstimmungen Druck auf die Abgeordneten ausgeübt werde.

Staatsrechtler verschärft Kritik an SPD-Mitgliedervotum

Der Staatsrechtler Christoph Degenhart hat seine Kritik am SPD-Mitgliedervotum verschärft. Er erklärte gegenüber der "Welt", dass unter anderem Ausländer und Mitglieder, die jünger als 18 Jahre alt sind, aufgerufen sind, über den Koalitionsvertrag mit CDU und CSU abzustimmen. "Mit der Mitgliederbefragung wird die Entscheidung des Wählers ihrer legitimierenden Funktion entkleidet", sagte Degenhart. "Die Legitimationsbasis ist umso fragwürdiger, als die Teilnahme an der Mitgliederbefragung nicht einmal die aktive Wahlberechtigung voraussetzt: Auch SPD-Mitglieder, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder das Wahlalter erreicht haben, sind stimmberechtigt."

Eine "scheinbare Legitimation" durch die Befragung "gefährdet das Mandat und entwertet faktisch die Wahlentscheidung". In der SPD sind rund 475.000 Mitglieder aufgerufen, über den ausgehandelten Koalitionsvertrag abzustimmen. Von ihrer Entscheidung wird abhängen, ob es Mitte Dezember zu einer großen Koalition kommt.

Die SPD setzt damit Maßstäbe für die Beteiligung ihrer Mitglieder. Der Leipziger Staatsrechtler Degenhart bezweifelt allerdings, dass das Votum lediglich als parteiinterne Angelegenheit anzusehen ist. "Im Gegensatz zu einer Entscheidung, die lediglich intern vom Parteivorstand getroffen wird, wird hier nach außen der Anschein einer demokratischen Legitimation erzeugt", erklärte Degenhart. "Ich halte es für bedenklich, wenn solche Parteibefragungen zum Normalfall werden." Wichtige Entscheidungen würden damit aus dem parlamentarischen Raum verlagert. "Man sollte dann lieber konsequent sein und Volksentscheide einführen, um die gesamte Bevölkerung zu berücksichtigen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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