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Prozesse um Privatschul-Zuschüsse kosten Sachsen-Anhalt Millionen

Archivmeldung vom 13.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Land Sachsen-Anhalt Flagge
Land Sachsen-Anhalt Flagge

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach einem verlorenen Musterprozess rechnet Sachsen-Anhalts Regierungskoalition mit Millionenausgaben für Gerichts- und Anwaltskosten. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Rund 11.000 Euro für Gerichtskosten und mehr als 300.000 Euro für Anwaltskosten hat das Land bereits in den vergangenen fünf Jahren im Streit um die Privatschulzuschüsse ausgegeben. Das legte das Bildungsministerium auf MZ-Anfrage offen.

Für dieses Jahr sieht sich die Koalition gezwungen, das Prozesskostenbudget des Bildungsministeriums von 405.000 Euro auf 3,1 Millionen Euro hochzusetzen. Die hohen Ausgaben sind Folge eines Musterprozesses, den das Land in zwei Instanzen verloren hat. Verschiedene freie Schulträger hatten sich gegen die ihrer Ansicht nach zu niedrigen Landeszuschüsse gewehrt. Im September 2022 gab ihnen auch das Oberverwaltungsgericht Recht.

Aktuell sind nach Angaben der Koalition noch 152 gleich gelagerte Klagen bei den Gerichten anhängig. "Es entstehen erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten, die vom Land zu bezahlen sind", begründen CDU, SPD und FDP, warum sie das Prozesskostenbudget des Bildungsministeriums um fast das Achtfache aufstocken.

22 Millionen Euro wollen die Koalitionsfraktionen CDU, SPD und FDP im Haushaltsplan bereitstellen, um ab dem Schuljahr 2017/18 gezahlte Zuschüsse nachträglich aufzustocken.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)


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