ASB fordert Nachbesserungen im Gute-KiTa-Gesetz
Archivmeldung vom 18.10.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) wird heute in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht.
"Der ASB hält es für dringend erforderlich, dass der Bund sich dauerhaft und in substanziellem Umfang an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland beteiligt. Hier muss gegenüber dem vorliegenden Entwurf aber nochmals deutlich nachgebessert werden", macht ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch deutlich. "Zudem sollte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Sondervermögens im Zuge des parlamentarischen Verfahrens dringend überprüft werden. Dieses ermöglicht die Zweckbindung der Mittel und eröffnet dem Bund Steuerungsmöglichkeiten", so Bauch.
Aktuell sieht das Gesetz lediglich eine bis 2022 gesicherte Beteiligung des Bundes an Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung in den Ländern vor. Die Verteilung der Mittel soll über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder erfolgen. Außerdem wird bundesweit eine verpflichtende Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld sollen generell von den Gebühren befreit werden. Darüber hinausgehende Maßnahmen zur Entlastung bzw. Gebührenbefreiung von Eltern können ebenfalls aus Bundesmitteln gefördert werden.
"Die Ziele Qualitätsverbesserungen und allgemeine Gebührensenkung oder -befreiung sollten nicht vermischt werden", sagt Bauch. Beides gleichrangig aus einem ohnehin mit zu wenig Mitteln ausgestatteten Topf zu finanzieren werde nicht funktionieren. Die Mittel für ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz müssten laut Bauch zweckgebunden für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden, um die Bedingungen für Kinder und Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung endlich zu verbessern.
Quelle: ASB-Bundesverband (ots)