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BSI soll Weisungsrecht für Unternehmen erhalten

Archivmeldung vom 12.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hacker (Symbolbild)
Hacker (Symbolbild)

Die Bundesregierung will die Kompetenzen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erheblich erweitern.

Wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sieht ein vertrauliches Eckpunktepapier für das geplante zweite IT-Sicherheitsgesetz unter anderem vor, das BSI im Verbraucherschutz zu stärken. So sollen Providern zusätzliche Informationspflichten gegenüber ihren Kunden auferlegt werden.

Das BSI soll außerdem in besonderen Gefahrenlagen ein Weisungsrecht gegenüber Wirtschaftsunternehmen erhalten und seine Möglichkeiten zum Schutz von Wahlen ausweiten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kündigte an, einen entsprechenden Gesetzentwurf bald vorzulegen.

Die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), fordert als Konsequenz aus dem Umgang mit dem jüngsten Datenleak bei Politikern und Prominenten, dem Bundeskriminalamt künftig eine originäre Zuständigkeit für die Verfolgung solcher Cyberattacken zu geben. Den Landeskriminalämtern, die teilweise schon früh von Politikern wegen einzelner Datenleaks alarmiert worden seien, sei es offensichtlich nicht gelungen, den Täter zu identifizieren.

"Wer Angreifer im Cyberraum wirksam verfolgen will, darf nicht nur kleinstaatlich denken, sondern muss eine schlagkräftige bundesweite Strafverfolgung ermöglichen", sagt Lindholz im "Spiegel". Die Länder sollten im Gegenzug systematischer in den Ausbau des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums einbezogen werden, fordert die Innenpolitikerin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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