IW-Studie: Lohngleichheitsgesetz ist ein Flop
Archivmeldung vom 05.12.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas 2017 eingeführte Lohngleichheitsgesetz ist bislang ohne erkennbaren Mehrwert für Frauen geblieben, die einen Gehaltsnachteil gegenüber ihren männlichen Kollegen vermuten. Das ist das Ergebnis einer noch unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.
"Zusammenfassend erweist sich das Entgelttransparenzgesetz und insbesondere der individuelle Auskunftsanspruch in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gegenwärtig als ein bürokratischer Akt ohne erkennbaren Mehrwert", heißt es in der Studie. Es sei nicht nachweisbar, dass der Auskunftsanspruch über die Gehälter von männlichen Kollegen in vergleichbaren Jobs dazu führe, dass Frauen höhere Gehälter durchsetzen könnten. Ohnehin hätten einer repräsentativen Befragung der Beschäftigten von größeren Unternehmen zufolge bisher erst vier Prozent den Auskunftsanspruch genutzt.
Zielsetzung des Entgelttransparenzgesetzes war, die Entgelt- oder Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Unternehmen zu verringern. Frauen in Deutschland verdienen derzeit noch immer rund 22 Prozent weniger als Männer. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen Anspruch darauf haben zu erfahren, was eine Gruppe von sechs Kollegen in vergleichbaren Jobs im Durchschnitt verdient. Die Regierung hoffte, dass viele Frauen dieses Recht nutzen würden, um anschließend mehr Geld zu fordern. Tatsächlich aber machten bisher mehr Männer von dem Auskunftsanspruch Gebrauch, wie eine Evaluation des Bundesfrauenministeriums Mitte 2019 ergeben hat. Der individuelle Auskunftsanspruch erweise "sich im Prinzip als wertlos". Er könne im Unternehmen aber zu Konflikten und Akzeptanzproblemen führen.
Quelle: Rheinische Post (ots)