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Bund-Länder-Einigung: Ausgangssperren auch gänzlich ohne Viren jederzeit möglich

Archivmeldung vom 16.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eine Politik, ein Medienblock, eine legale Meinung (Symbolbild)
Eine Politik, ein Medienblock, eine legale Meinung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass strenge Quarantäne-Maßnahmen auch dann ergriffen werden können, wenn es noch keinen Labornachweis für das Coronavirus gibt. "Das Vorliegen eines positiven Testergebnisses ist dazu nicht zwingend erforderlich", heißt es im Protokoll der Besprechung von Bundeskanzleramt und den Staats- und Senatskanzleien vom Donnerstag.

Bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster "sollen die bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung in Bezug auf das Kontakt- bzw. Ausbruchscluster ergriffen werden", heißt es in dem Text. Als Beispiel werden Unternehmen, Einrichtungen, Freizeitgruppen, Glaubensgemeinschaften oder Familienfeiern genannt.

Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit sei die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Vergleich zu regionalen Beschränkungsmaßnahmen "ein milderes Mittel", so die Chefs von Bundeskanzleramt, Staats- und Senatskanzleien. Aufgeweicht wird die Festlegung von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen, ab denen härtere Maßnahmen ergriffen werden. Auch schon ein "signifikanter Anstieg der Neuinfektionen außerhalb bereits isolierter Kontakt- bzw. Ausbruchscluster" oder "eine relevante Unsicherheit über die tatsächliche Ausbreitung", sollen zu frühzeitigen "Eindämmungsmaßnahmen" führen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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