Künast fordert gesetzliche Regelung zur Anlageberatung der Banken
Archivmeldung vom 03.06.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, hat im Falle eines rot-grünen Wahlsieges gesetzliche Initiativen ihrer Partei zum Schutz der Kunden der Finanzinstitute angekündigt. Künast sagte der "Saarbrücker Zeitung" bei Anlageberatungen durch Banken müsse das Honorar von der Höhe des Anlagevolumens abhängig sein und nicht von der Höhe der Verzinsung. Sonst gebe es "einen falschen Anreiz, zu riskanten Anlagen zu raten". Derzeit sei eine solche "Honorarberatung" aber nur eine Kann-Bestimmung und nicht zwingend vorgeschrieben.
"Man schätzt, dass dadurch allein bei Lebensversicherungen und Rentenprodukten ein Schaden von einer Milliarde Euro im Jahr entsteht; auf dem grauen Kapitalmarkt noch viel mehr", sagte Künast.
Zugleich kündigte sie an, dass ihre Partei für ein Sinken der Dispo-Zinsen sorgen werde. "Das geht mit einem einfachen Gesetz und das werden wird machen." Außerdem müssten die Banken verpflichtet werden, die Kunden auf preiswertere Alternativen zum Dispo hinzuweisen, etwa auf Kredite, sagte Künast. Die frühere Agrar- und Verbraucherministerin äußerte sich zurückhaltend auf die Frage nach ihren Ambitionen, dieses Amt eventuell erneut zu übernehmen: "Ich konzentriere mich auf unseren Wahlkampf und einen rot-grünen Regierungswechsel mit starken Grünen. Erst danach wird das Fell des Bären verteilt."
Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)