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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur "Flexi-Rente" und für Asylanten

Archivmeldung vom 14.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundeskabinett: Aktuelle Bundesregierung im Deutschen Bundestag, 2014
Bundeskabinett: Aktuelle Bundesregierung im Deutschen Bundestag, 2014

Foto: Tobias Koch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur sogenannten "Flexi-Rente" beschlossen. Damit soll ein längeres Arbeiten für ältere Beschäftigte attraktiver gemacht werden. Der Entwurf sieht unter anderem vor, Hindernisse für eine vorgezogene Teilrente abzubauen: So sollen die bisherigen niedrigen Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrente deutlich verbessert werden.

Wer im Alter ab 63 Jahren nur einen Teil seiner gesetzlichen Rente mit Abschlägen beanspruchen möchte und weiter Teilzeit arbeitet, soll oberhalb einer Freigrenze von jährlich 6.300 Euro grundsätzlich 40 Prozent des Hinzuverdienstes auf die Teilrente angerechnet bekommen. Daneben beschloss das Kabinett eine weitere finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung der Jahre 2016 bis 2018 für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende vollständig erstattet. Darüber hinaus will sich der Bund auch an den Kosten der Integration beteiligen, indem er den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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