Ministerium legt Pläne für zweites Mietrechtspaket vor - Mehr Schutz bei Modernisierungen
Archivmeldung vom 25.11.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesregierung plant, Mieter besser vor überzogenen Kosten oder den Verlust der Wohnung nach einer Modernisierung zu schützen. Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe) berichtet, sehen das "Grundlinien" für ein zweites Mietrechtspaket vor. Nach der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip bei Maklern gehe es jetzt "um weitere Weichenstellungen für die Qualität und Bezahlbarkeit des Wohnens", zitiert die Zeitung aus dem Papier des Bundesjustizministeriums.
Demnach soll der Vermieter statt elf nur noch acht Prozent der Kosten für Maßnahmen zur Energieeinsparung jährlich auf die Miete umlegen können. Gleichzeitig soll eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Die Miete soll in acht Jahren um nicht mehr als 50 Prozent, maximal vier Euro pro Quadratmeter steigen dürfen. Die vorhandenen Regelungen hätten nicht verhindert, dass Mieter "infolge erheblicher Mietsteigerungen nach Modernisierung ihre Wohnung aufgeben mussten", begründet das Ministerium. Mieter würden jetzt "praxistauglich vor Modernisierungskosten geschützt", sagte der SPD-Rechtsexperte Dirk Wiese der Zeitung auf Anfrage.
Bei der Berechnung von Betriebskosten und Mieterhöhungen soll zudem nur noch die tatsächliche Wohnfläche herangezogen werden. Bislang sind Abweichungen von zehn Prozent möglich. "Auf Quadratmetern, die nur auf dem Papier stehen, kann man nicht wohnen und deshalb muss man dafür natürlich auch nicht zahlen", so Wiese. Bei der Erstellung des Mietspiegels ist zudem geplant, im Sinne der Mieter den Bezugszeitraum von vier auf zehn Jahre zu erweitern. Die Grundlinien sollen nun in einen Gesetzentwurf fließen, den Union und SPD im kommenden Jahr beschließen wollen.
Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)