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Rufe nach Strafe für Fahnenverbrennung

Archivmeldung vom 15.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Nachdem in Berlin auf einer Demonstration israelische Fahnen verbrannt wurden, werden Rufe nach einer Änderung des Strafgesetzbuches laut. Der Staatsrechtler Rupert Scholz fordert, den Paragraphen 104 zu erweitern und damit die Hoheitszeichen besser zu schützen. Die Strafandrohung für das öffentliche Zerstören oder Verbrennen müsse klarer herausgestellt werden.

Scholz sagte der "Heilbronner Stimme", er sei für eine Erweiterung des Paragraphen 104.1 um dem Satz: "Das Gleiche gilt für solche Taten in der Öffentlichkeit." Bislang sind durch den Paragraphen nur Fahnen geschützt, die von einer anerkannten Vertretung angebracht worden sind. Zuvor hatte sich auch der israelische Botschafter Jeremy Issacharoff der Forderung nach einem generellen Verbot des öffentlichen Verbrennens ausländischer Flaggen in Deutschland angeschlossen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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