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De Maizière will straffällige Gefährder einsperren und abschieben lassen

Archivmeldung vom 12.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will das Instrument der Duldung lockern und straffällige Gefährder einsperren und abschieben lassen. Das berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf.

"Für ausreisepflichtige Ausländer, die straffällig geworden sind und von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, wird (...) ein neuer Abschiebungshaftgrund geschaffen, denn in diesen Fallgruppen besteht ein besonders hohes öffentliches Interesse an der Sicherung der Rückführung", heißt es in dem Entwurf, den das Innenministerium den anderen Ressorts zur Abstimmung übersandt hat. Darin verweist de Maizière darauf, dass die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in diesem Jahr um "mindestens 100.000 ansteigen dürfte". Zum Stichtag 31. August hätten sich bereits 210.209 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland aufgehalten. 158.190 von ihnen hätten aber eine Duldung erhalten. Die Duldungsmöglichkeiten will der Minister nun stark einschränken. "Ist die Abschiebung nicht möglich, weil der Ausländer zum Beispiel die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, wird er keine Duldung mehr erhalten", hält der Entwurf fest. Auch die Weigerung des Herkunftsstaates, Ersatzpapiere auszustellen, führe künftig nicht mehr zu einer Duldung. Zudem sollen Ausreisepflichtige weniger Chancen zum Untertauchen haben, weil ihnen das Abschiebedatum nicht mehr einen Monat im voraus mitgeteilt werden soll. Parallel will der Innenminister die Frist für Ausreisegewahrsam von vier auf 14 Tage ausweiten, vor allem für jene, die sich der Abschiebung entziehen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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