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Entfesselte Behörde - zum neuen BKA-Gesetz

Archivmeldung vom 01.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2016 muss den Bundesinnenminister schwer getroffen haben. Die Karlsruher Richter hatten sein BKA-Gesetz, das der Behörde weitreichende Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern ermöglichte, teilweise kassiert. Der düpierte Minister hatte daraufhin erklärt, er werde die »aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten bei der Nacharbeit an dem Gesetz vollumfänglich ausschöpfen«. Sprich: Seine Juristen sollten ihr ganzen Können aufbieten, um die Vorgaben des Gerichts halbwegs legal zu umgehen.

Zumindest in diesem Punkt hat Thomas de Maizière Wort gehalten. Die nun vom Kabinett beschlossene Fassung des Gesetzes wird den von Karlsruhe angemahnten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sicherstellen können.

Wie soll das BKA auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stärker berücksichtigen, wenn die Behörde gleichzeitig an einer neuen Schnüffelsoftware tüftelt, die die Kommunikation von Smartphones und Tablets direkt auf dem Gerät überwachen kann? Die Ermittler werden so alle Eingaben auf den Geräten nachverfolgen.

Angesichts der sich daraus ergebenden Konsequenzen für alle Bürger mutet die ebenso sinnlose wie rechtlich umstrittene Neuregelung des Einsatzes der elektronischen Fußfessel fast wie eine Lappalie an. Der Innenminister will sein BKA zu einem deutschen FBI umbauen. Die Grundlagen dafür sind nun gelegt.

Quelle: neues deutschland (ots)

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