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Hintergrundinformation zur Bundestagswahl 2021: Teilnahme von Seeleuten, Soldatinnen und Soldaten

Archivmeldung vom 12.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
Symbolbild

Von El Dirko, CC BY-SA 3.0, Link

Seeleute auf großer Fahrt sowie Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz sollten Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig beantragen. Der Bundeswahlleiter empfiehlt, die Anträge zeitnah zu stellen: "Dazu sollte auch nicht abgewartet werden, bis die Wahlbenachrichtig eingegangen ist. Der Antrag auf Zusendung des Wahlscheins kann bereits jetzt gestellt werden."

Etwa fünf bis sechs Wochen vor der Wahl versenden die Gemeindebehörden dann die Briefwahlunterlagen. Seeleute auf Großer Fahrt sollten sich die Briefwahlunterlagen über die jeweilige Reederei per Schiffspost zustellen lassen. Die meisten Reedereien verfügen über ein gutes System - beispielsweise über ihre weltweit in den Häfen verteilten Agenten - die Schiffspost zuzustellen und die Rücksendung der Wahlbriefe (per Luftpost) zu organisieren.

Leider lässt sich nicht ausschließen, dass in Einzelfällen, z. B. beim Anlaufen unsicherer Häfen, die Möglichkeit einer rechtzeitigen Zustellung und Rückbeförderung der Wahlbriefe nicht gegeben ist.

Soldatinnen und Soldaten, die sich im Auslandseinsatz befinden, müssen jeweils bei der Gemeinde Briefwahl beantragen, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Hierfür haben viele Gemeinden einen Onlinezugang eingerichtet. Soldatinnen und Soldaten sollten in ihren Anträgen an die Gemeinden Kontingentanschriften von Übergabestellen an die Bundeswehr für Post in die Einsatzgebiete angeben. Die Beförderung der Post in die Einsatzgebiete und zurück nach Deutschland liegt dann in der Zuständigkeit der Bundeswehr. Die Innenressorts der Länder halten die Gemeinden an, Anträge von Angehörigen der Bundeswehr bevorzugt zu bearbeiten.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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