Debatte um Videoüberwachung läuft heiß
Archivmeldung vom 18.12.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach dem gescheiterten Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof lief die Debatte um eine Ausweitung der Videoüberwachung am Montag auf Hochtouren. Insbesondere aus Kreisen der Union und von Seiten der Polizei wurden mehr Überwachungskameras im öffentlichen Raum gefordert. "Wir brauchen eine effiziente Videoüberwachung und Videoaufzeichnung auf öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen", sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich dem "Spiegel".
Auch der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann und Wolfgang Bosbach, der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, (beide CDU) hatten sich am Wochenende mit ähnlichen Forderungen zu Wort gemeldet. Gegenwind kam vom Koalitionspartner FDP: Das bestehende Recht sei ausreichend, es müsse nur konsequent angewendet werden, sagte der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hartfrid Wolff. Grünenfraktionschefin Renate Künast nannte die Pläne einen "reflexhaften Ruf nach schärferen Gesetzen und mehr Videoüberwachung". Der schleswig-holsteinische SPD-Chef Ralf Stegner sagte der "Süddeutschen Zeitung": "Der Reflex, sich etwas von einer verschärften Überwachung zu erhoffen, ist in aller Regel falsch." Auch die Linke kritisierte die Unions-Forderungen.
Nach dem versuchten Terroranschlag von Bonn hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor einer Debatte um schärfere Gesetze gewarnt. "Wir müssen unsere ganze Energie auf die Reform der Sicherheitsarchitektur konzentrieren", sagte sie der Tageszeitung "Die Welt" (Montagausgabe). "Strafverschärfungen haben eher Symbol- als Abschreckungswirkung und sollten deshalb nicht anlassbezogen gefordert werden." Die Prävention terroristischer Gewalttaten erfordere effektiv handelnde Sicherheitsbehörden, fügte die stellvertretende FDP-Vorsitzende hinzu. "Da muss erst wieder Vertrauen aufgebaut werden. Wir sollten dafür sorgen, dass Bomben die Bahnhöfe gar nicht erst erreichen können."
Nach derzeitigem Recht darf die Bundespolizei bereits die Videoüberwachung auf Bahnhöfen anordnen und durchführen, muss aber öffentlich darauf hinweisen. Die Bilder dürfen bis zu 30 Tage gespeichert werden, bei Hinweisen auf eine Straftat auch länger. Tatsächlich hat die Bundespolizei aber keine eigenen Kameras aufgestellt, sondern Nutzungsverträge mit der Deutschen Bahn abgeschlossen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur