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AfD-Politiker entkräften Vorwürfe des Verfassungsschutzes

Archivmeldung vom 11.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Alternative für Deutschland (AfD) ist vollkommen unbeliebt bei den alteingesessenen  Konkurenzparteien CDU-SPD-FDP-GRÜNE (Symbolbild)
Die Alternative für Deutschland (AfD) ist vollkommen unbeliebt bei den alteingesessenen Konkurenzparteien CDU-SPD-FDP-GRÜNE (Symbolbild)

Bild: Screenshot Internetseite "Alternative für Deutschland" (https://www.afd.de/) / Eigenes Werk

Prominente Politiker der Alternative für Deutschland haben heute auf der Internetseite der Partei Stellungnahmen veröffentlicht, mit denen sie den Vorwurf angeblich verfassungsfeindlicher Äußerungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entkräften.

Alexander Gauland, Björn Höcke, Beatrix von Storch, Andreas Kalbitz, Markus Frohnmaier, Marc Jongen, Hans-Thomas Tillschneider und viele weitere legen überzeugend dar, warum der Verfassungsschutz mit seinen Anschuldigungen irrt. "Bei genauer Betrachtung bleibt von den Vorwürfen des Verfassungsschutzes praktisch nichts übrig. Das 2019 in aller Eile zusammengestrickte Verfassungsschutzpapier entpuppt sich als das, was es ist: ein politisch motiviertes Anti-AfD-Konvolut", erklärt AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen.

Das sogenannte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD schlug im Januar 2019 hohe Wellen. In einer Pressemitteilung teilte die Behörde mit, dass sie einen umfangreichen Schriftsatz erstellt habe, der zu dem Ergebnis kam, die AfD sei als Prüffall und der "Flügel" und die Junge Alternative seien als Verdachtsfälle im Hinblick auf verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sehen. Das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die AfD ist in der deutschen Geschichte beispiellos, zumal es die Kategorie des Prüffalls rechtlich überhaupt nicht gibt. Deshalb untersagte das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 26. Februar 2019 dem Verfassungsschutz auch, die AfD weiterhin so zu bezeichnen.

Wie der führende Verfassungsrechtler Professor Dietrich Murswiek in einem eigenen Gutachten darlegt, sind die allermeisten der vom Verfassungsschutz vorgebrachten Beispiele gänzlich ungeeignet, eine verfassungsfeindliche Einstellung der zitierten AfD-Politiker zu belegen. "Mit seinem Schriftsatz versucht der Verfassungsschutz krampfhaft die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag politisch zu stigmatisieren. Das erklärt auch, warum Hans-Georg Maaßen unbedingt aus dem Amt als Präsident des Verfassungsschutzes gedrängt und durch Thomas Haldenwang ersetzt werden musste. Maaßen hatte immer betont, dass er unsere Partei auf dem Boden des Grundgesetzes sehe - wo wir auch stehen", so AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen.

Die Liste der Stellungnahmen von AfD-Politikern und -Gliederungen wird regelmäßig aktualisiert: https://www.afd.de/grundgesetz/


Quelle: AfD - Alternative für Deutschland (ots)

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