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Rehlinger stellt sich gegen Merz-Pläne für Asylstopp

Freigeschaltet am 24.01.2025 um 08:10 durch Mary Smith
Anke Rehlinger  (2019)
Anke Rehlinger (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hat Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) nach der Gewalttat in Aschaffenburg vorgeworfen, ausschließlich auf "Abschottung und Abschiebung" zu setzen. "Wir brauchen eine gemeinsame europäische Asylpolitik und nicht einen Alleingang, der ausschließlich auf Abschottung und Abschiebung setzt", sagte die SPD-Politikerin dem "Stern" zu Merz' Plänen für die Migrations- und Asylpolitik.

Es müssten anwendbare Lösungen im Rahmen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefunden und die europäischen Außengrenzen gemeinsam besser geschützt werden, "anstatt jetzt innerhalb des Schengen-Raums Forderungen zu stellen, die die Errungenschaften eines Europas ohne Binnengrenzen zunichte machen könnten", forderte Rehlinger.

Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hatte weitreichende Verschärfungen in der Asylpolitik angekündigt, sollte er zum Kanzler gewählt werden. So wolle er am ersten Tag im Amt das Innenministerium "anweisen", alle Grenzen dauerhaft zu kontrollieren. "Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen", sagte Merz. Das gelte auch für Menschen mit Schutzanspruch.

Der Bundeskanzler in Deutschland hat zwar eine grundgesetzlich garantierte Richtlinienkompetenz. Zugleich gelten allerdings auch das Ressortprinzip, nach dem Minister in Eigenverantwortung ihr Ministerium leiten, und das Kollegialprinzip, wonach wichtige Angelegenheiten von der gesamten Bundesregierung getroffen werden. Dadurch ist die Weisungsbefugnis des Kanzlers klar begrenzt.

Die Begriffe "illegalen Migration", "irreguläre Migration" und "undokumentierte Migration" werden häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als "illegal eingereist", da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. In Deutschland können sie allerdings das Grundrecht auf Asyl oder die Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention wahrnehmen und legal ein Asylgesuch stellen. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge als regulär aufhältig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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