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Rechtspolitiker kritisieren Mannesmann-Entscheidung scharf

Archivmeldung vom 29.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Mit scharfer Kritik haben Rechtspolitiker der im Bundestag vertretenen Parteien auf die Einstellung des Mannesmann-Prozesses reagiert. "Ein Gericht darf nicht zum Dealer werden", sagte der SPD-Abgeordnete Klaus-Uwe Benneter dem "Tagesspiegel".

Im Fall Mannesmann sei das Problem juristisch nicht gelöst, sondern im Gegenteil noch verschärft worden. Benneter regte an, eine Änderung des von den Richtern angewandten Paragrafen 153a der Strafprozessordnung zu prüfen. Die Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, sie halte die vom Gericht in Düsseldorf getroffenen Entscheidung "für bedenklich": "Viele Menschen werden nicht verstehen, warum das Verfahren auf diese Weise eingestellt wurde".

Dagegen warnte der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Andreas Schmidt (CDU), vor einer Verschärfung des Strafprozessrechts. "Wir brauchen die entsprechenden Regelungen nicht zu ändern", sagte er. Der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis räumte ein, die Einstellung des Mannesmann. Prozesses hinterlasse einen "faden Nachgeschmack". Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses, Wolfgang Neskovic (Linke), forderte eine unabhängige Instanz, die Verabredungen wie im Mannesmann-Prozess nachträglich anfechten kann. "Inzwischen werden bis zu 70 Prozent der Wirtschaftsstrafsachen durch Deals vor Gericht geregelt", kritisierte er im "Tagesspiegel". Zur Not müsse das Parlament die Möglichkeit zur Überprüfung bekommen.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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