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Publizistin Daniela Dahn: Bloßer Beitritt der DDR zur Bundesrepublik behindert Zusammenwachsen bis heute

Archivmeldung vom 23.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatsverschuldung der DDR und der BRD in 1990: Wer war hier pleite?
Staatsverschuldung der DDR und der BRD in 1990: Wer war hier pleite?

Bild: Screenshot Internetseite: "https://katapult-magazin.de/de/trockne-zahlen/trockne-zahlen/fulltext/staatsverschuldung-ddr-und-brd-1990/" / Eigenes Werk

Anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes hat Daniela Dahn konstatiert, der übereilte Anschluss der DDR an die Bundesrepublik nach dem damaligen Artikel 23 des Grundgesetzes behindere das Zusammenwachsen bis heute.

Dass die Ostdeutschen bei der Volkskammerwahl im März 1990 mehrheitlich konservativ und damit für eine schnelle Vereinigung votierten, führt sie auch auf "aus politischen Gründen" verbreitete "Bankrottgerüchte" zurück. "So war es damals für alle schwer, sich ein realistisches Bild von der Lage zu machen", sagte Dahn im Gespräch mit der Tageszeitung "neues deutschland". Die nahezu komplette Besetzung der Leitungsposten in wichtigen Behörden und Institutionen mit Westdeutschen sei aber trotz dieser Form der Staatenfusion keineswegs zwingend gewesen, betonte die Autorin.

Die Schriftstellerin und Essayistin, die bereits seit Anfang der 1980er Jahre in der DDR kritische Essays veröffentlichte, war 1989 Mitgründerin der Oppositionsgruppe "Demokratischer Aufbruch". Zur mittlerweile auch von Politikern von SPD und CDU geäußerten Kritik am Vorgehen der Treuhandanstalt beim Verkauf der volkseigenen Betriebe der DDR und der fehlenden Repräsentanz der Ostdeutschen in Verwaltung und Wirtschaft sagte Dahn, die Einsichten kämen zu spät: "Die Narben sind da und lassen sich durch nachholenden Respekt nun nicht mehr retuschieren."

Die Publizistin wandte sich zugleich gegen Forderungen, den Grundgesetz-Artikel 15 zu streichen, der die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln und Boden ermöglicht, und die soziale Marktwirtschaft im Grundgesetz festzuschreiben. "Der Begriff 'soziale Marktwirtschaft' ist viel zu unklar definiert, als dass er Verfassungsrang verdienen würde", sagte Dahn und fügte hinzu: "Wir haben in den letzten 30 Jahren erlebt, wie schwach soziale Besitzstände gegenüber dem Eigentumsfundamentalismus juristisch gesichert sind." Aus dem Grundgesetz spreche "im Kern eine historische Weisheit, hinter die man nicht zurückfallen sollte".

Quelle: neues deutschland (ots)

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