Streit um Studiengebühren: Bayerns Wissenschaftsminister geht auf Distanz zur CSU
Archivmeldung vom 16.11.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm schwarz-gelben Koalitionsstreit um die Gebühren an Bayerns Hochschulen geht Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) auf Distanz zur CSU. "Es gibt gar keinen fachlichen Grund, über die Studienbeiträge zu diskutieren. Die Argumente haben sich nicht im Geringsten geändert - und den Kurs gibt ganz klar der Koalitionsvertrag vor", sagte Heubisch der "Süddeutschen Zeitung". Im Oktober hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof ein Volksbegehren über die Abschaffung der Beiträge erlaubt.
Nachdem die Opposition ein solches initiieren wird, möchte die CSU das Bezahl-Studium umgehend streichen. Die Abkehr der CSU von ihrer bisherigen Haltung könne er sich "nicht erklären", so Heubisch. "Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtes hat lediglich über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens entschieden - nicht darüber, ob Studienbeiträge berechtigt sind." Jetzt die Studienbeiträge vorschnell abschaffen zu wollen, "ist rein von Aufgeregtheiten geleitet". Inhaltlich verteidigte Heubisch das Bezahlmodell von in der Regel 500 Euro pro Semester. "Es handelt sich um einen eher niedrigen Beitrag für eine Ausbildung, von der die Absolventen später finanziell enorm profitieren."
Bayern und Niedersachsen sind derzeit die einzigen Bundesländer, die noch an Studiengebühren festhalten. Eine Außenseiter-Position in Deutschland erkennt Heubisch durch seine Haltung nicht, er suche den internationalen Wettbewerb. "Es geht mir um eine Top-Qualität unserer Hochschulen." In Bundesländern, in denen die Gebühren wieder abgeschafft wurden, sei die volle Summe nirgends durch die Landeshaushalte kompensiert worden. "Die Betreuungsverhältnisse entwickeln sich negativ, die Lehre leidet - ein Qualitätsverlust. Ich möchte diesen Weg mit Bayern nicht gehen." Zudem, so Heubisch, seien die Gebühren nicht ungerecht, sondern im Gegenteil "sogar eine soziale Maßnahme". 30 Prozent der Studenten in Bayern seien aus sozialen Gründen ohnehin befreit. Auch biete das Gesetz die Möglichkeit von Gebühren-Krediten, die erst nach dem Studium und ab einem gewissen Nettoeinkommen abzubezahlen seien. "Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum eine Krankenschwester das Studium des zukünftigen Chefarztes mitbezahlen soll."
Quelle: dts Nachrichtenagentur