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Zeitung: Länder rechnen nicht mit NPD-Verbot

Archivmeldung vom 02.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Die Länder gehen davon aus, dass das von ihnen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angestrebte NPD-Verbot scheitern wird. "Wir sind nicht wahnsinnig optimistisch", sagte ein Insider der "Berliner Zeitung" (Online-Ausgabe). "Es kann sehr gut sein, dass wir das verlieren werden." Dass die NPD "ideologisch eindeutig verfassungswidrig" sei, sei nicht zu bestreiten, fügte er hinzu. Und man hoffe, dass das Verfassungsgericht dies auch feststellen werde.

Ein Verbot gelte aber mittlerweile als eher unwahrscheinlich, weil die Richter vermutlich zu der Einschätzung gelangen würden, dass die NPD zu unbedeutend sei, um sie verbieten zu müssen. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet, die Bundesregierung halte ein NPD-Verbot ebenfalls für unwahrscheinlich.

In einem internen Gutachten komme sie zu der Einschätzung, dass die NPD in ihrem politischen Wirken und durch ausbleibende Wahlerfolge "nicht die Schwelle zur Gefährdung überschritten" habe, schreibt das Blatt. Die mündliche Beweisaufnahme vor dem Bundesverfassungsgericht habe keine "überzeugenden Hinweise auf eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" durch die Partei erbracht. Das höchste Gericht will am 17. Januar sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren verkünden.

Der Bundesrat hatte nach einer entsprechenden Entscheidung der Bundesländer 2013 einen zweiten Anlauf für ein Verbot unternommen. Ein erster Versuch, die rechtsextreme Partei zu verbieten, scheiterte 2003, weil in Führungsgremien der Partei V-Leute eingesetzt waren und das Gericht nicht wusste, welchen Einfluss diese hatten. Bundestag und Bundesregierung, die ebenfalls ein Parteiverbot beantragen können, hatten sich diesmal dem Verfahren nicht angeschlossen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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