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Lambrecht verteidigt geplante Unternehmenssanktionen

Archivmeldung vom 08.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christine Lambrecht (2017)
Christine Lambrecht (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat den Vorwurf der Wirtschaft, mit dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität unter Generalverdacht gestellt zu werden, zurückgewiesen. "Ich kann diesen Vorwurf absolut nicht nachvollziehen", sagte Lambrecht dem "Handelsblatt".

Die ganz große Mehrheit der Unternehmen verhalte sich absolut rechtstreu. "Aber es gibt eben auch andere, und gegen die möchte ich hart vorgehen können", so die Ministerin. Nach den Plänen von Lambrecht sollen Unternehmen bei Betrug, Korruption oder Umweltdelikten künftig hohe Bußgelder zahlen müssen. Bei großen Konzernen können das bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sein, was zu zweistelligen Milliardenbeträgen führen kann.

Die Möglichkeit, bei schweren Verstößen Unternehmen auch abwickeln zu können, bezeichnete Lambrecht als "absoluten Extrem-Ausnahmefall". Dass dabei Unschuldige wie Beschäftigte, Aktionäre oder Zulieferer getroffen würden, ließ Lambrecht nicht gelten: "Wer denkt denn an die Mitarbeiter anderer Unternehmen, die einen Wettbewerbsnachteil haben, weil sie sich nicht durch Bestechung oder Manipulation bereichern?"

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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