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Sozialverband Deutschland: Hartz IV-Urteil nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht

Archivmeldung vom 05.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
SoVD-Präsident und Sprecherratsvorsitzender des Deutschen Behindertenrates (DBR) Adolf Bauer Bild: "obs/SoVD Sozialverband Deutschland/Robert Schlesinger"
SoVD-Präsident und Sprecherratsvorsitzender des Deutschen Behindertenrates (DBR) Adolf Bauer Bild: "obs/SoVD Sozialverband Deutschland/Robert Schlesinger"

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Sanktionen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Für die Menschen im Hartz IV-Bezug bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mindestens eine Chance auf mehr Gerechtigkeit. So viel lässt der Karlsruher Richterspruch jetzt schon erkennen."

Bauer weiter: "Die zum Teil verfassungswidrigen Sanktionen gehören auf den Prüfstand, weil der Staat die Existenzgrundlage seiner Bürgerinnen und Bürger gewährleisten muss. Zudem kann die Politik nun die Augen nicht länger davor verschließen, dass die bisherige Sanktionslogik arbeitsmarktpolitisch verheerend ist. Insbesondere Langzeitarbeitslose benötigen zielgenaue Unterstützung. Richtig wäre es daher, die Wege in die Beschäftigung zu erleichtern, anstatt sie durch Strafen zu erschweren.

Der Gesetzgeber steht ab sofort in der Pflicht, aus den Vorgaben der Verfassungshüter die richtigen Schlüsse zu ziehen. Nötig ist eine grundlegende arbeitsmarktpolitische Wende, die verbesserte Leistungen bei Arbeitslosigkeit und organisatorische Reformen umfasst. Dann würden sich Sanktionen künftig erübrigen."

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)

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