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Sensburg: Kritik des Generalbundesanwalts an Maas gerechtfertigt

Archivmeldung vom 04.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), hält die Kritik von Generalbundesanwalt Harald Range am Vorgehen von Justizminister Heiko Maas (SPD) in der Affäre um die Landesverrats-Ermittlungen gegen Journalisten für gerechtfertigt. "Herr Range hat Recht, wenn er sich gegen eine Einflussnahme der Politik wehrt. Eine Institution wie die Generalbundesanwaltschaft muss ordentlich arbeiten können. Ihre Ergebnisse können nicht einfach solange infrage gestellt werden, bis es einem passt. Hier ist Zurückhaltung gefordert", sagte der CDU-Politiker im Interview mit dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe).

Sensburg gehe davon aus, dass es zu keinem Verfahren wegen Landesverrats komme. "Aber das muss der Generalbundesanwalt prüfen und nicht die Politik." Scharfe Kritik äußerte Sensburg am Verhalten des Justizministers. "Ich habe kein Verständnis dafür, dass hier ein öffentlicher Schlagabtausch stattfindet. Herr Maas hätte den Vorgang intern mit Herrn Range besprechen können." Jetzt bestehe die Gefahr, dass das Justizministerium und die Institution Generalbundesanwalt "beschädigt" würden. "Es wäre deshalb am aller sinnvollsten, wenn Herr Maas und Herr Range jetzt miteinander und nicht übereinander reden."

Die Frage sei, "ob wir jetzt ein Pingpong-Spiel erleben oder ob eine Lösung in der Angelegenheit gefunden wird", fügte Sensburg hinzu. "Damit das nicht ein Sommertheater wird, sollten die beiden sich schnellstmöglich zusammensetzen und die offenen Punkte klären." Dessen ungeachtet hält Sensburg auch eine Entlassung Ranges für möglich. "Für einen Justizminister wäre es aber kein Zeichen von Stärke, wegen eines inhaltlichen Dissenses, der für Juristen ganz normal ist, einen politischen Spitzenbeamten in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen", sagte der CDU-Politiker. Zudem "sollten wir doch erst mal die Ergebnisse von Range abwarten", so Sensburg.

Nach Kritik an Maas: Staatsrechtler kritisiert Generalbundesanwalt

Der angesehene Staatsrechtler Joachim Wieland hält die Kritik von Generalbundesanwalt Harald Range an Justizminister Heiko Maas (SPD) für nicht gerechtfertigt. "Die Unabhängigkeit der Justiz gilt nur für Richter, nicht für Staatsanwälte – und damit auch nicht für den Generalbundesanwalt", sagte der Rektor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer dem "Handelsblatt". Der Justizminister dürfe dem Generalbundesanwalt als nachgeordnete Behörde Weisungen erteilen, das sei rechtlich eindeutig. In der Praxis werde dieses Durchgriffsrecht aber meist zurückhaltend angewandt.

Range hatte die Einflussnahme des Justizministers auf seine Ermittlungen in der Affäre um Netzpolitik.org als unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz bezeichnet.

Generalbundesanwalt sieht sich durch Gutachten bestätigt

Der im Zuge der Ermittlungen gegen Netzpolitik.org in der Kritik stehende Generalbundesanwalt Harald Range sieht sich durch ein Gutachten in seiner Haltung bestätigt. Er habe das externe Gutachten Mitte Juni in Auftrag gegeben, erklärte Range am Dienstag. "Der unabhängige Sachverständige sollte klären, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt."

Der Sachverständige habe Range am Montag mitgeteilt, "dass es sich nach seiner vorläufigen Bewertung bei den am 15. April 2015 veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverständige hat damit die Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes für Verfassungsschutz insoweit vorläufig bestätigt." Range habe die Bewertung des Sachverständigen dem Bundesjustizministerium "unverzüglich mitgeteilt". "Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen. Dieser Weisung habe ich Folge geleistet."

Die Presse- und Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, so Range weiter. Dieses Recht gelte aber auch im Internet nicht schrankenlos: "Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze. Über die Einhaltung der Gesetze zu wachen, ist Aufgabe der Justiz. Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme ist. Daher ist die Unabhängigkeit der Justiz von der Verfassung ebenso geschützt wie die Presse- und Meinungsfreiheit." Es sei ein "unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz", auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, "weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint", erklärte Range.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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