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Patientenschützer fürchten Benachteiligung älterer Patienten

Archivmeldung vom 12.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Erhobener Zeigefinger, Drohen & Warnen (Symbolbild)
Erhobener Zeigefinger, Drohen & Warnen (Symbolbild)

Bild: A. Reinkober / pixelio.de

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, fürchtet, dass die geplante Krankenhaus-Reform ältere Patienten benachteiligen könnte. "Karl Lauterbach muss mit seiner Qualitätsoffensive verhindern, dass vornehmlich jüngere, erfolgversprechende Patienten bevorzugt werden. Tatsächlich wäre das eine Diskriminierung von alten, chronisch kranken und pflegebedürftigen Menschen", sagte Brysch der "Rheinischen Post".

"Es muss in den Blick genommen werden, dass ältere Kranke deutlich häufiger im Krankenhaus versorgt werden als der Rest der Bevölkerung. Das sind Menschen mit Mehrfacherkrankungen, deren Therapie oft langwieriger ist." Der Patientenschützer schlägt vor, dass Kliniken für die Behandlung älterer Patienten Bonuspunkte erhalten, wie es auch beim Finanzausgleich der Krankenkassen der Fall ist. 

"Für diese Patientengruppe muss es Bonuspunkte geben ähnlich dem Risikostrukturausgleich bei den Krankenkassen. Hier werden Merkmale der Versicherten wie Alter, Geschlecht oder kostenintensive Krankheiten gegenfinanziert", so Brysch. Zudem fordert der Patientenschützer, dass bei der Qualitätsoffensive auch die Zeit nach der Entlassung berücksichtigt wird: "Die Anzahl der Behandlungen eines Krankheitsbildes und das zuständige Personal vor Ort reichen allein nicht aus, die Qualität einer stationären Versorgung zu beurteilen." Wer nur auf diese Kennziffern setze, mache es sich zu einfach, so Brysch. "E rfolg misst sich auch daran, wie es dem Patienten nach der Entlassung geht. Deshalb wird es darauf ankommen, welche Parameter der Bundesgesundheitsminister bei der Qualitätsbewertung festlegt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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