Carsten Hütter: AfD-Mitgliedschaft ist kein Hinderungsgrund für Beamtenstatus
Archivmeldung vom 26.02.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer stellvertretende Bundesschatzmeister Carsten Hütter kommentiert die pauschale Forderung, alle AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen: „Dies ist vom Bundesinnenministerium schon vor einem Jahr als rechtswidrig eingeschätzt worden. Innenminister Seehofer hatte hierzu im Februar 2019 seiner Behörde den Auftrag erteilt, die Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaften und Verpflichtungen von Staatsbediensteten zu prüfen."
Hütter weiter: "Das Bundesinnenministerium legte am 27.03.2019 das Ergebnis in Form eines Dienstvermerks an (BMI-AZ: D 2 – 30100/13#5), der auf der Behördenwebseite veröffentlicht wurde – die zwei wichtigsten Punkte sind folgende:“
- Die Mitgliedschaft in einer Partei oder die Zughörigkeit in einer ihrer Gruppierungen / Organisationen führt für sich betrachtet nicht zu beamtenrechtlichen Konsequenzen. Vielmehr müssen zu der Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit Handlungen bzw. Aktivitäten hinzukommen, die den Verdacht rechtfertigen, dass die jeweilige Beamtin oder der Beamte ein Dienstvergehen begangen haben.
- Die Zugehörigkeit einer Beamtin oder eines Beamten zu einer Partei oder Organisation, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht festgestellt wurde, die aber von den Verfassungsschutzbehörden als Prüffall oder Verdachtsfall behandelt werden, ist beamtenrechtlich ohne Relevanz.
Carsten Hütter weiter: „Diese Forderung ist daher nicht allein rechtswidrig, sondern widerspricht auch im Grundgesetz verbrieften Grundrechten und damit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Bei ihrem Kampf gegen die AfD scheinen bei den politischen Wettbewerbern mittlerweile die letzten Hemmungen gefallen zu sein.“
Quelle: AfD Deutschland