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Neue Vorwürfe gegen Edathy: Abschlussbericht des LKA Niedersachsen sieht Belege für Kinderpornografie

Archivmeldung vom 03.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sebastian Edathy (2013)
Sebastian Edathy (2013)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In dem Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornographie hat das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen seinen Abschlussbericht vorgelegt. Darin heißt es nach Informationen von NDR und Süddeutscher Zeitung, dass Edathy in mehreren Fällen strafbares kinderpornographisches Material über das Internet aufgerufen hat. Dabei handelt es sich nicht um die bereits bekannten Bestellungen bei dem kanadischen Anbieter "Azovfilms", die als strafrechtlich irrelevant gelten.

Nach Darstellung des Landeskriminalamts liefern Computer-Verbindungsdaten vom Fileserver des Deutschen Bundestags den Nachweis, dass allein im November 2013 mindestens 21 Bilddateien kinderpornographischen Inhalts über Sebastian Edathys Laptop aufgerufen wurden. Den Laptop selber hatte Edathy im Februar dieses Jahres als gestohlen gemeldet. Die Verbindungsdaten machen es aber offenbar möglich, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen.

Darüber hinaus fanden die Ermittler im Rahmen der Durchsuchungen von Büros und Privaträumen Edathys auch eine CD mit 45 angeblich jugendpornographischen Videos sowie Hefte mit angeblich jugendpornographischen Bildern. Zum Bereich der so genannten Jugendpornographie gehören laut Strafgesetzbuch Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren zum Gegenstand haben. Ihr Besitz ist erst seit dem Jahr 2008 strafbar, daher wäre strafrechtlich entscheidend, zu welchem Zeitpunkt Edathy die Videos und Hefte in seinen Besitz brachte. Darüber gibt es bisher offenbar keine Erkenntnisse.

Die Staatsanwaltschaft Hannover muss nun juristisch bewerten, ob Edathy sich auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse strafbar gemacht hat. Sprecherin Kathrin Söfker erklärte auf Anfrage von NDR und Süddeutscher Zeitung, man habe den LKA-Abschlussbericht zusammen mit den Ermittlungsakten dem Verteidiger Sebastian Edathys zur abschließenden Stellungnahme übersandt. Die Staatsanwaltschaft werde sodann das Beweisergebnis prüfen. Edathys Anwalt Christian Noll hat sich auf Anfrage des NDR und der Süddeutschen Zeitung bislang nicht zu den neuen Vorwürfen geäußert. Edathy hatte bislang bestritten, sich im Besitz kinderpornographischer Schriften zu befinden oder sich diese verschafft zu haben. Den Besitz von nicht strafbaren Nacktaufnahmen Minderjähriger hatte er eingeräumt.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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