Andrea Voßhoff neue Datenschutzbeauftragte
Archivmeldung vom 19.12.2013
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserAndrea Voßhoff (CDU) ist die neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Voßhoff wurde am Donnerstag im Bundestag gewählt. Sie übernimmt das Amt von Peter Schaar, der es zehn Jahre lang bekleidet hatte. Sein Posten hatte nicht verlängert werden können. Voßhoff war wegen ihrer Haltung zur Vorratsdatenspeicherung als Kandidatin nicht unumstritten. So kam vor allem Widerstand von den Linken, die die Wahl noch verschieben wollten, bis ein geeigneter Kandidat gefunden worden sei.
Die Generalsekretärin der FDP, Nicola Beer, hat mit scharfer Kritik auf die Wahl der CDU-Politikerin Andrea Voßhoff zur neuen Bundesdatenschutzbeauftragten reagiert. Diese Funktion müsse eigentlich mit einer kompetenten, unabhängigen und glaubwürdigen Person besetzt werden, wie sie Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar gewesen sei. "Die Union hat diese Position nun zu einem Versorgungsposten degradiert", erklärte Beer in einem Beitrag für die Kolumnenreihe "Die außerparlamentarische Opposition" (APO) von "Handelsblatt-Online".
Die Große Koalition habe daher weder die Dimension der Ausspähaffäre verstanden, noch die Chance ergriffen, die Rechte ihrer Bürger besser zu schützen. "Sicherheitspolitisch wird künftig durchregiert und die Akzentsetzung deutlich von Datenschutz in Richtung Überwachungsinfrastruktur verschoben", kritisierte die FDP-Politikerin. Beer warf Voßhoff vor, sich noch im Wahlkampf "mit gewohnter CDU-Rhetorik" für die Einführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und die faktische Abwicklung der Stiftung Datenschutz in den Koalitionsverhandlungen nicht verhindert zu haben.
Zwar bestreite sie weder mögliche Bedrohungen noch die Möglichkeit, modernste Technologie zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität zu nutzen, fügte die FDP-Politikerin hinzu. "Dies entbindet aber keinesfalls davon, dass den Eingriffen in die Bürgerrechte Grenzen gesetzt sind auch im Interesse eines freiheitlichen Rechtsstaats", betonte Beer. "Ein anlassloses Scannen der gesamten Kommunikation der Bürger sollte keiner Regierung erlaubt sein." Dies gelte bei der Vorratsdatenspeicherung im Innern ebenso wie bei geheimdienstlichem Vorgehen. Für eine anlasslose Überwachung aller Bürger gebe es keine rechtsstaatliche, und damit auch keine sicherheits- oder verteidigungspolitische Rechtfertigung.
Quelle: dts Nachrichtenagentur