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Bundessozialminsterium räumt Renten-Eingriff ein

Archivmeldung vom 15.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rolf van Melis, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Rolf van Melis, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eingeräumt, dass der sogenannte "Nachholfaktor" bei der gesetzlichen Rente ausgesetzt wurde. Dies sei 2018 geschehen, als die Bundesregierung die doppelten Haltelinien fürs Rentensystem - mindestens 48 Prozent beim Rentenniveau, maximal 20 Prozent beim Beitragssatz - eingeführt habe, sagte eine BMAS-Sprecherin der "Süddeutschen Zeitung".

Die Rentenexperten Bert Rürup und Axel Börsch-Supan hatten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeworfen, dass er diesen Eingriff zu Lasten der Beitragszahler vorgenommen habe, ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Der "Nachholfaktor" war 2009 vom damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) angesichts der Finanzkrise eingeführt worden, zum Ausgleich für die ebenfalls von ihm eingeführte "Rentengarantie".

Mit der "Rentengarantie" stellte Scholz seinerzeit sicher, dass die Ruhestandsbezüge auch bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden können - wie es auch jetzt in der Coronakrise wieder zu erwarten ist. Mit dem "Nachholfaktor" als Korrektiv sorgte Scholz dafür, dass, sobald sich die Wirtschaft erholt und die Löhne wieder steigen, die dann möglichen Rentenerhöhungen höchstens halb so hoch ausfallen wie nach der Rentenanpassungsformel eigentlich vorgesehen - und zwar so lange, bis die durch die "Rentengarantie" vermiedene Kürzung ausgeglichen ist. Das Außerkraftsetzen des Nachholfaktors im Jahr 2018 begründete die BMAS-Sprecherin nun so: Dieser sei bis 2025 ausgesetzt worden, damit die Haltelinie für das Rentenniveau "nicht nachträglich durch eine Verrechnung in Frage gestellt" werde.

Dies sei in der Gesetzesbegründung auch dargestellt worden. Der bis 2025 aufgelaufene "Nachholbedarf" werde auch später nicht die Renten mindern. Im Jahr 2018 - rund zehn Jahre nach der Finanzkrise - sei aber nicht zu erwarten gewesen, dass es bis 2025 "zu einer so tiefgreifenden Wirtschaftskrise" komme, so die BMAS-Sprecherin weiter. Zudem habe man die Rentenanpassung "nicht über die Maße verkomplizieren" wollen. Das Thema beschäftigt auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) seit der FDP-Sozialpolitiker Johannes Vogel sie in der Regierungsbefragung am Mittwoch darauf angesprochen hat. Merkel sagte eine Prüfung des Sachverhalts zu.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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