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Kommunen gegen Führerschein- und Blinkerpflicht für E-Roller

Archivmeldung vom 03.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
E-Scooter: stellen Risiko für persönliche Daten dar.
E-Scooter: stellen Risiko für persönliche Daten dar.

Bild: pixabay.com, falco

Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages für eine Führerschein- und Blinkerpflicht bei E-Roller stoßen auf Widerstand bei den Kommunen. "Damit entstünde ein weiteres Bürokratie-Monster rund um den E-Scooter", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Landsberg weiter: "Die Zielsetzung, falschen Umgang mit diesem Fahrzeug zu vermeiden und die Unfallzahlen zu reduzieren, ist richtig. Wir sollten uns in Deutschland allerdings endlich davon verabschieden, dass alle wünschenswerten Ziele – gerade im Verkehrsbereich – nur mit immer weitere Ver- und Geboten erreicht werden können." Der Verkehrsgerichtstag hatte vergangene Woche empfohlen, für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Roller eine Prüfbescheinigung einzuführen. Außerdem sollten die Fahrzeuge verbindlich mit Blinkern ausgerüstet werden. Landsberg sagte, neue Vorschriften seien schon deshalb fraglich, "weil zumeist das notwendige Personal fehlt, um diese Vorgaben flächendeckend zu kontrollieren und damit umzusetzen".

Auch die zusätzliche Ausrüstung mit einer Blinkanlage erscheine unverhältnismäßig: "Wir sollten die E-Scooter nicht zu kleinen Autos umfunktionieren. Im Übrigen gibt es längst Fahrradschutzhelme, die mit einer Leuchtdiode die Richtung anzeigen." E-Scooter würden zwischenzeitlich in fast all en europäischen Großstädten angeboten, eine Führerscheinpflicht gebe es dort allerdings nicht. "Hinzu kommt, dass bei einer derartigen Betrachtungsweise eigentlich eine analoge Regelung auch für E-Bikes gelten müsste", sagte Landsberg. "Da E-Scooter insbesondere auch von Jugendlichen genutzt werden, ist es durchaus sinnvoll, den Umgang und die entsprechenden Verkehrsregeln im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung zu thematisieren." Denkbar seien auch Online-Schulungen durch die Händler. Und wer diese Schulung erfolgreich absolviert habe, könne eine Vergünstigung bei der Nutzung bekommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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