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Bundesregierung vereinfacht Regeln für Tempo-30-Zonen

Archivmeldung vom 15.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rolf / pixelio.de
Bild: Rolf / pixelio.de

Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen vereinfacht. Bislang mussten Länder und Kommunen einen Unfallschwerpunkt im betroffenen Bereich nachweisen, wenn sie außerhalb eines Wohngebietes solche Tempo-Limits für Autofahrer einrichten wollten.

In Zukunft soll dieser Nachweis für Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen wegfallen. Dies gelte für in "sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern", wie bei Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Weiter seien Änderungen angedacht, damit fahrradfahrende Erwachsene ihre Kinder auf dem Radweg begleiten dürfen. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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