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Laumann: Private Feiern ab 50 Personen künftig anmeldepflichtig mit Verantwortlichem und vollständiger Gästeliste

Archivmeldung vom 25.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karl-Josef Laumann (2019)
Karl-Josef Laumann (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat seine Pläne konkretisiert, wie die Corona-Regeln für private Feiern künftig verschärft werden sollen. "Ich möchte nicht, dass wir im schlimmsten Fall vor der Entscheidung stehen, große Feiern gänzlich zu verbieten", sagte Laumann der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

"Stattdessen möchte ich sicherstellen, dass die bestehenden Regeln der Coronaschutzverordnung auch eingehalten werden." Demnach sollen private Feiern ab 50 Teilnehmern künftig mindestens zwei Wochen vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden müssen.

Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt und eine Gästeliste mit den entsprechenden Daten der Gäste vorab eingereicht werden. "Die geplanten neuen Regelungen für größere Feiern im öffentlichen Raum schaffen für die Ordnungsämter hierzu eine verlässliche Grundlage zur Kontrolle", sagte Laumann der FAZ. Weiterhin gilt, dass private Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmer begrenzt sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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