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Union hat Änderungsbedarf an Heils Gesetz zum Werkvertragsverbot

Archivmeldung vom 28.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mehr Jobcenter Mitarbeiter = Höhere Gängelungsquote von zumeist unvermittelbaren Menschen => Mehr Sanktionen = Statistisch weniger Langzeitarbeitslose (Symbolbild) (Bürokratie)
Mehr Jobcenter Mitarbeiter = Höhere Gängelungsquote von zumeist unvermittelbaren Menschen => Mehr Sanktionen = Statistisch weniger Langzeitarbeitslose (Symbolbild) (Bürokratie)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die Union hat vor dem für Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss zum Werkvertragsverbot in der Fleischindustrie noch Änderungsbedarf am Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angemeldet. Ob das Kabinett den Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen kann, sei daher zur Zeit noch offen, erfuhr die Düsseldorfer "Rheinische Post" in Koalitionskreisen.

Die Union kritisiert demnach eine Regelung im Gesetzentwurf, wonach ein Unternehmer in der Fleischbranche seinen Betrieb künftig nur noch im eigenen Namen führen kann. "Ein Unternehmer muss einen Betrieb oder eine Organisation, in dem oder in der geschlachtet wird, Schlachtkörper zerlegt werden oder Fleisch verarbeitet wird, als alleiniger Inhaber führen. Die gemeinsame Führung eines Betriebes oder einer Organisation durch zwei oder mehrere Unternehmer ist unzulässig", heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Zeitung vorliegt.

Damit will das Arbeitsministerium verhindern, dass ein Großunternehmer wie Clemens Tönnies seinen Betrieb in viele Einzelbetriebe zerlegt, um das Werkvertragsverbot zu umgehen. Denn für kleinere Schlachtbetriebe soll es nicht gelten. Die Union will diese "Lex Tönnies" jedoch nicht mittragen, weil sie die unternehmerische Freiheit auch kleinerer und mittlerer Betriebe einschränken würde.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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