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Barley will Besteller-Prinzip auch bei Immobilienkauf einführen

Archivmeldung vom 25.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katarina Barley (2015)
Katarina Barley (2015)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Maklergebühr beim Immobilienkauf soll künftig der Auftraggeber zahlen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post": "Ich werde dafür sorgen, dass dieses Besteller-Prinzip für den Immobilienverkauf rasch eingeführt wird." Ein genaues Datum nannte sie nicht. Das Besteller-Prinzip gilt bereits bei der Vermittlung von Mietobjekten.

Barley sagte: "Maklergebühren lassen die Kosten beim Wohnungs- oder Hauskauf explodieren." Durch das Besteller-Prinzip würden die Käufer spürbar entlastet. "Denn meistens wird der Makler für den Verkäufer tätig, nicht für den Käufer." Maklergebühren stünden gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. "Auch deshalb muss beim Immobilienkauf gelten, was im übrigen Recht längst ein allgemein gültiger Grundsatz ist: Wer bestellt, der zahlt auch", sagte Barley.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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