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AfD wünscht klare Aussage des BVG für Änderung der Rundfunkgebühren

Archivmeldung vom 22.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
André Poggenburg (2018)
André Poggenburg (2018)

Bild: AfD Deutschland

Vor dem Bundesverfassungsgericht werden ab 16. Mai 2018 mehrere Klagen gegen die aktuelle Gebührenpflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhandelt. Es liegen vier Verfassungsbeschwerden vor, bei denen es einerseits um die Unzulässigkeit der Beitragsberechnung für eine Zweitwohnung sowie für Mietwagen geht. Andererseits soll die grundsätzliche Frage nach der Verfassungskonformität der Gebührenerhebung geprüft werden.

Hauptkritikpunkt ist hierbei der mangelnde Zusammenhang von Beitragspflicht und individueller Nutzung des betreffenden Rundfunkangebotes. In diesem Fall stellen die Rundfunkgebühren tatsächlich eine verschleierte Steuer dar. Eine derartige Steuererhebung wäre jedoch gesetzwidrig und würde die notwendige Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen aufheben. Ein prominenter Kläger ist das Mietwagenunternehmen Sixt.

Dazu sagt André Poggenburg, medienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt: „Kaum ein anderes Thema erhitzt die Gemüter unserer Bürger quer durch alle Schichten und politischen Lager so stark wie die Rundfunkgebühren, im Volk als Reizthema ,GEZ´ bekannt. Die Forderungen reichen dabei von einer Änderung der Gebührenberechnung über die völlige Abschaffung der Zwangsgebühren bis hin zur Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt. Ich möchte klarstellen, dass es der AfD nicht um Letzteres geht. Das Thema Gebührenberechnung und Gebührenzwang sollte endlich kritisch auf den Prüfstand gestellt werden, besonders vor dem Hintergrund horrender

Gehälter der verantwortlichen Personen im ÖRR.“ „Keinem Bürger ist mehr zu erklären, warum er zwangsverpflichtet ist, dem Spitzenpersonal des Öffentlich-Rechtlichen ein Luxusleben zu finanzieren, während die Gegenleistung darin besteht, den Bürger mit oft halbwahren oder gar falschen Nachrichten, die immer stärker an die Machart der alten ‚Wochenschau‘ erinnern, zu indoktrinieren. Die AfD, als politischer Vorkämpfer gegen das bisherige ‚Ab-GEZ-ocke‘ durch Rundfunkzwangsgebühren, begrüßt ausdrücklich den juristischen Vorstoß der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht und wünscht sich eine klare Aussage unseres höchsten Gerichtes für eine grundlegende Änderung der Rundfunkgebührenberechnung.“

Quelle: AfD Deutschland

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