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Karlsruhe verwirft AfD-Klage gegen Merkels Flüchtlingspolitik

Archivmeldung vom 18.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die AfD ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gescheitert. Der Zweite Senat habe alle drei Anträge der AfD-Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren einstimmig als unzulässig verworfen, teilten die Karlsruher Richter am Dienstagvormittag mit.

Die Anträge waren im Kern gegen die Nichtzurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze insbesondere im Jahr 2015 gerichtet. Die AfD-Fraktion habe nicht hinreichend dargelegt, dass entsprechende Entscheidungen der Bundesregierung sie in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten, so das Bundesverfassungsgericht. Ihre Anträge hätten vielmehr auf die Wahrung objektiven Rechts und die Verpflichtung zur Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen gezielt. Beides sei nach stetiger Rechtsprechung im Organstreitverfahren nicht zulässig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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