Union und Verbraucherschützer streiten über Gutscheinlösung
Archivmeldung vom 23.04.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Gesetzespläne der Bundesregierung zu Gutscheinen für abgesagte Konzerte, Fußballspiele und andere Veranstaltungen sorgen für Streit zwischen der der Union und den Verbraucherschützern.
"Sie stellt einen fairen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten her, erhält unsere Kultur- und Sportlandschaft und schützt die Interessen von Verbrauchern", sagte der verbraucherpolitische Sprecher der Unions-Bundestagfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe). Dabei stecke jeder ein wenig zurück und mache es so möglich, dass Verbraucher und Veranstalter "deutlich bessere Chancen" hätten, durch die gegenwärtige Krise zu kommen. Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hält die Maßnahme dagegen für inakzeptabel. "Verbraucher sind nicht Kreditgeber für Unternehmen, die in finanzielle Engpässe geraten", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem "Handelsblatt".
Das Recht von Verbrauchern auf Rückerstattung dürfe nicht über Zwangsgutscheine ausgehebelt und ihre Solidarität nicht durch diese Gesetzesänderung gefährdet werden. Viele Verbraucher stünden bereits jetzt finanziell unter Druck. "Zwangsgutscheine würden diese Notsituation verschärfen, weil sie für einen langen Zeitraum zum Teil erhebliche Beträge binden", so Müller. Der CDU-Politiker Luczak gab indes zu bedenken, dass die aktuellen Kontaktsperren und strikten Versammlungseinschränkungen die Veranstalter "besonders hart" träfen, weil nicht nur Einnahmen wegbrächen, sondern auch absehbar kein neuer Umsatz gemacht werde.
"Wenn nun die Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzlich ihr Recht auf Rückerstattung der Ticketpreise für die abgesagten Veranstaltungen geltend machen würden, droht Veranstaltern das wirtschaftliche Aus und sie würden in die Insolvenz gedrängt", so Luczak. "Ein radikaler Kahlschlag in der Kultur- und Sportszene wäre die Folge." Dieses Szenario werde mit der Gutscheinlösung verhindert. Zudem sei auch eine "Härtefallregelung" geplant. Verbraucher, die durch die Corona-Pandemie selbst in wirtschaftliche Existenznot geraten seien, müssten ihr Geld "sofort" erstattet bekommen. "So ist es im Gesetz jetzt festgeschrieben", sagte Luczak.
Quelle: dts Nachrichtenagentur