Neuer Gesetzentwurf zu Patientenverfügung noch im November im Bundestag
Archivmeldung vom 08.11.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer jahrelange Streit über Patientenverfügungen geht mit einem neuen Gesetzesvorstoß in die entscheidende Runde.
Eine Abgeordnetengruppe um den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller, will ihren Gesetzesentwurf zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" noch in diesem Monat in den Bundestag einbringen. Nächste Woche wird der fraktionsübergreifende Gruppenantrag offiziell vorgestellt.
Der Zöller-Entwurf liegt inhaltlich zwischen den beiden bislang vorgestellten Konzepten der Abgeordnetengruppen um Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker. Im Gegensatz zu Bosbachs Konzept sieht der Antrag vor, dass Patientenverfügungen auch ohne Beratung oder notarielle Beglaubigung umfassend gültig sein sollen - unabhängig von der Art und dem Verlauf der Erkrankung. Zudem ist die Definition von Patientenverfügung sehr breit gefasst und geht noch über diejenige Stünkers hinaus. Selbst mündliche Verfügungen werden als ausreichend angesehen, die der Betroffene gegenüber Angehörigen formuliert.
Man wolle schematische Lösungen vermeiden und die individuelle Bewertung und Würdigung jeder einzelnen Patientenverfügung ermöglichen, heißt es in dem Entwurf, der der "Leipziger Volkszeitung" vorliegt. Leben und Sterben seien in ihrer Komplexität nicht normierbar.
Wie Stünker will der Zöller-Entwurf das Selbstbestimmungsrecht der Patienten nicht einschränken und ist gegen eine Reichweitenbegrenzung der Verfügung. Dagegen wollen Bosbach und die Grüne Katrin Göring-Eckart, dass Patientenverfügungen ohne Beratung nur bei unheilbaren, tödlichen Krankheiten gelten. Nicht alle Bürger könnten vorab abschätzen, was im Ernstfall gut für sie sei, argumentiert Bosbach.
Nach jahrelangen Debatten soll voraussichtlich bis Ostern nächsten Jahres über ein Gesetz zu Patientenverfügungen entschieden werden. Schätzungen zufolge haben acht bis zehn Millionen Deutsche eine Patientenverfügung. Sie enthält Anordnungen, unter welchen Bedingungen eine lebenserhaltende medizinische Behandlung abgebrochen werden soll.
Quelle: Leipziger Volkszeitung