Kommunen rücken von aufkommensneutraler Grundsteuerreform ab
Archivmeldung vom 16.09.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithDie kommunalen Spitzenverbände rücken von ihrer Zusage einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform 2025 ab. Es gelte zwar nach wie vor, dass die Kommunen aus der Reform keinen finanziellen Nutzen ziehen wollten, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, Verena Göppert, der "Welt am Sonntag". "Klar ist aber auch: Beschlossene oder aktuell geplante Steuerentlastungen der Bundesregierung, wie das Wachstumschancengesetz, werden bei vielen Kommunen zu wachsenden Haushaltsdefiziten führen. Es kann deshalb sein, dass einzelne Städte gezwungen sind, zum Ausgleich die Kommunalsteuern zu erhöhen", sagte Göppert.
Wenn Bund und Länder die Gemeinden nicht mit ausreichenden Mitteln versorgten, könnten sie zu harten Konsolidierungsmaßnahmen gezwungen sein. "Dazu gehört auch, ihre eigenen Einnahmen anzuheben", sagte Göppert. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund distanziert sich von der über Jahre aufrechterhaltenen Zusage. Man teile nach wie vor das Ziel der Finanzminister, dass es keine "reformbedingten Steuererhöhungen" geben soll, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Uwe Zimmermann. "Unabhängig davon ist und bleibt es aber möglich, dass Gemeinden nicht wegen der Grundsteuerreform, aber wegen ihrer schlechten finanziellen Situation gezwungen sein könnten, Steuern zu erhöhen." Er verwies auf gestiegene Ausgaben für Energie, Soziales und Personal. "Die Kommunalhaushalte sind strukturell schlicht unterfinanziert. Steuern Bund und Länder hier nicht gegen, können Erhöhungen bei der Grundsteuer unausweichlich und im übrigen haushalts- sowie aufsichtsrechtlich auch geboten sein", sagte Zimmermann. Laut einer Anfrage der "Welt am Sonntag" an die 16 Landesfinanzministerien wurden bislang 33,9 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Das entspricht einer bundesweiten Abgabequote von 92,9 Prozent. Gegen 3,25 Millionen der Bescheide der Finanzämter legten Immobilieneigentümer bislang Einspruch ein.
Quelle: dts Nachrichtenagentur